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   VG Augsburg, 19.10.2017 - Au 5 K 17.568   

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https://dejure.org/2017,48106
VG Augsburg, 19.10.2017 - Au 5 K 17.568 (https://dejure.org/2017,48106)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.10.2017 - Au 5 K 17.568 (https://dejure.org/2017,48106)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - Au 5 K 17.568 (https://dejure.org/2017,48106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 2
    Baugenehmigung für das nachträgliche Anbringen eines Balkons

  • rewis.io

    Baugenehmigung für das nachträgliche Anbringen eines Balkons

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2017 - Au 5 K 17.568
    Die Befreiung dient dazu, im Genehmigungsverfahren Flexibilität bezüglich einzelner, im Vergleich zur planerischen Grundvorstellung außergewöhnlicher Fallgestaltungen zu schaffen, ohne den Rechtsnormcharakter des Bebauungsplans als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5/99 - NVwZ 1999, 1110).

    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BayVGH, B.v. 23.04.2015 - 15 ZB 13.2039 - juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110).

    Eine Befreiung von einer Festsetzung, die für die Planung tragend ist, darf nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Mai 2017, § 31 Rn. 37).

  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2017 - Au 5 K 17.568
    Die Grundzüge der Planung bleiben nur gewahrt, wenn die Festsetzung, von der abgewichen werden soll, entweder gewissermaßen "zufällig" erfolgt ist oder aber - wird von ihr abgewichen - der damit verbundene Eingriff in das Planungsgefüge eingegrenzt bzw. "isoliert" werden kann (Jäde, a.a.O., § 31 Rn. 14; vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83; VGH BW, U.v. 14.3.2007 - 8 S 1921/06 - NVwZ-RR 2008, 225).

    Ausschlaggebend ist diesbezüglich nur, ob die Festsetzung, von der im Wege der Befreiung abgewichen werden soll, weiterhin realisiert werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - ZfBR 2007, 72).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2017 - Au 5 K 17.568
    Mit den Grundzügen der Planung ist eine Abweichung nur vereinbar, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d.h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76/88 - BVerwGE 85, 66).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2007 - 8 S 1921/06

    Befreiung bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen

    Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2017 - Au 5 K 17.568
    Die Grundzüge der Planung bleiben nur gewahrt, wenn die Festsetzung, von der abgewichen werden soll, entweder gewissermaßen "zufällig" erfolgt ist oder aber - wird von ihr abgewichen - der damit verbundene Eingriff in das Planungsgefüge eingegrenzt bzw. "isoliert" werden kann (Jäde, a.a.O., § 31 Rn. 14; vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83; VGH BW, U.v. 14.3.2007 - 8 S 1921/06 - NVwZ-RR 2008, 225).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2004 - 10 A 4840/01

    Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

    Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2017 - Au 5 K 17.568
    Die Befreiung darf zudem nicht als Instrument dafür eingesetzt werden, eine von der Gemeinde städtebaulich getroffene planerische Regelung beiseite zu schieben (vgl. OVG NRW, U.v. 20.2.2004 - 10 A 4840/01 - BRS 67 Nr. 84).
  • BVerwG, 29.07.2008 - 4 B 11.08

    Zulässigkeit einer gewerblichen Mobilfunk-Sendeanlage im reinen Wohngebiet;

    Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2017 - Au 5 K 17.568
    Entscheidend für die Beurteilung sind des Weiteren mögliche Vorbild- und Folgewirkungen für die Umgebung (vgl. BVerwG vom 29.7.2008 - 4 B 11/08 - ZfBR 2008, 797 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.07.2004 - 4 B 45.04

    Bestimmung der Voraussetzungen des Einfügens eines Ausbaus eines vorhandenen

    Auszug aus VG Augsburg, 19.10.2017 - Au 5 K 17.568
    Wenn die planerischen Festsetzungen, von denen befreit werden soll, für die Plankonzeption tragend sind, sind sie nicht befreiungsfähig, was vor allem für Festsetzungen in einem Bebauungsplan gilt, die den Gebietscharakter nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung betreffen (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 45.04 - juris).
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